Teil 5 der Lese-Reihe über WordPress & GPL. ← Zurück zu Teil 4
Die zentrale rechtliche Frage: Abgeleitetes Werk oder eigenständige Schöpfung?
Die GPL gilt für sogenannte „abgeleitete Werke” (Derivative Works). Wenn ein Plugin oder Theme als abgeleitetes Werk von WordPress gilt, unterliegt es zwingend der GPL. Doch wann ist das der Fall? Diese Frage ist der Dreh- und Angelpunkt des gesamten kommerziellen WordPress-Ökosystems – und sie ist bis heute nicht restlos geklärt.
Der starke Kopplungstest
Die herrschende Meinung in der WordPress-Community – und die offizielle Position der WordPress Foundation – lautet: Jeder PHP-Code, der WordPress-Hooks, Filter, Funktionen oder Klassen verwendet, ist ein abgeleitetes Werk und damit GPL-pflichtig. Die Begründung: PHP-Code wird direkt in den WordPress-Prozess eingebunden und läuft im selben Speicherraum. Es gibt keine klare technische Trennung – kein sauberes API, das eine Unabhängigkeit begründen könnte.
Diese Argumentation überzeugt viele Entwickler und entspricht der von der FSF (Free Software Foundation) bevorzugten Interpretation. Sie ist jedoch keine rechtskräftig bestätigte Gerichtsentscheidung.
Das Split-License-Modell: Ein pragmatischer Kompromiss
Viele kommerzielle Theme-Anbieter – darunter Platzhirsche wie Elegant Themes (Divi) und StudioPress – haben das sogenannte Split-License-Modell eingeführt:
- PHP-Code: GPL v2 (weil er WordPress-Code verknüpft)
- CSS, HTML, JavaScript, Bilder, Fonts: Proprietäre Lizenz des Entwicklers
Dieses Modell ist pragmatisch, rechtlich jedoch umstritten. WordPress.org akzeptiert nur Themes und Plugins mit 100 % GPL – wer im offiziellen Verzeichnis gelistet sein möchte, muss auch Assets unter GPL stellen. Kommerzielle Marktplätze wie ThemeForest oder direkte Verkäufer spielen nach anderen Regeln.
JavaScript: Ein ungelöstes Grenzproblem
Eine besonders kontroverse Zone ist JavaScript. Technisch läuft JavaScript im Browser des Nutzers, nicht im WordPress-Server-Prozess. Einige Rechtsmeinungen vertreten deshalb, dass JavaScript-Dateien eines WordPress-Plugins eigenständige Werke sind und nicht der GPL unterliegen. Die Gegenposition: Wenn JavaScript untrennbar mit dem Plugin-Konzept verbunden ist, fällt es unter das Gesamtwerk und damit unter die GPL.
Plugins für WordPress.org: Die 100-%-GPL-Pflicht
Für alle Entwickler, die ihre Arbeit im offiziellen WordPress Plugin Directory veröffentlichen wollen, gilt eine einfache Regel: Alles muss GPL-kompatibel sein. PHP, JavaScript, CSS – alles. Das schließt viele interessante kommerzielle Modelle aus und ist bewusst so gestaltet: Das offizielle Verzeichnis soll ein Raum echter Open-Source-Software bleiben.
Für den kommerziellen Markt außerhalb von WordPress.org gelten diese Einschränkungen nicht im gleichen Maß – hier entscheidet letztlich der Markt und das Recht.
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