GPL & WordPress – Teil 7: Wortmarken, Copyright und der Name „WordPress”

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GPL und Markenrecht: Zwei völlig verschiedene Rechtsbereiche

Ein fundamentales Missverständnis im WordPress-Ökosystem lautet: „Der Code ist GPL, also darf ich ihn auch unter dem Namen WordPress verkaufen.” Das ist falsch. Die GPL regelt Urheberrecht an Software – Markenrecht ist ein vollkommen separates Rechtsgebiet. Und hier liegt eine der mächtigsten Waffen der WordPress Foundation.

Die WordPress-Wortmarke

„WordPress” ist eine eingetragene Wortmarke der WordPress Foundation – in den USA und zunehmend auch international. Das bedeutet: Selbst wenn du GPL-lizenzierten WordPress-Code frei nutzen und verbreiten darfst, darfst du dein Produkt, dein Unternehmen oder deinen Dienst nicht ohne Weiteres „WordPress” nennen oder die Marke im Branding verwenden.

Die Foundation hat klare Richtlinien veröffentlicht: Der Name „WordPress” darf in beschreibenden Kontexten verwendet werden (z. B. „Plugin für WordPress”), nicht jedoch als Teil eines Produktnamens oder einer Domain, die Verwechslungen mit dem offiziellen WordPress-Projekt hervorrufen könnte. „WP” hingegen ist nicht markenrechtlich geschützt – weshalb viele Produkte dieses Kürzel verwenden.

Der WP Engine-Konflikt 2024: Ein Lehrstück

2024 eskalierte ein aufsehenerregender Streit zwischen Automattic-Gründer Matt Mullenweg und dem Hosting-Unternehmen WP Engine. Mullenweg warf WP Engine vor, massiv von der WordPress-Marke zu profitieren, ohne ausreichend zur Entwicklung des Open-Source-Projekts beizutragen. WP Engine konterte mit dem Argument, GPL-Code frei nutzen zu dürfen. Was folgte, war eine komplexe Auseinandersetzung, die die Grenzen zwischen Markenrecht, GPL, Community-Verantwortung und kommerziellem Interesse schmerzhaft offenlegte.

Dieser Konflikt illustriert: Die GPL schützt Code-Freiheit. Sie schützt nicht die Nutzung einer Marke. Und sie löst keine Fragen über ethische Verantwortung gegenüber einer Open-Source-Community.

Copyright an Code vs. Copyright an Inhalten

Neben Marken gibt es noch eine weitere wichtige Unterscheidung: das Copyright an den Inhalten eines WordPress-Projekts. Inhalte – Texte, Bilder, Videos – auf einer WordPress-Website sind vollständig unabhängig von der GPL. Der Betreiber einer WordPress-Seite behält das volle Urheberrecht an seinen Inhalten. Die GPL des verwendeten CMS berührt das nicht.

Umgekehrt gilt: Das Copyright am Code eines Plugins liegt beim Entwickler. Durch die GPL erteilt er eine sehr breite Nutzungslizenz – aber das Copyright selbst überträgt er nicht. Er kann Urheberrechtsverletzungen (z. B. Entfernung von Copyright-Hinweisen) weiterhin verfolgen.

Praxishinweis: Marken richtig handhaben

Für Entwickler und Agenturen im WordPress-Ökosystem gilt: GPL-Code frei nutzen – ja. Den Namen „WordPress” prominent im eigenen Produkt oder der Domain verwenden – nein, zumindest nicht ohne Abstimmung mit der Foundation. Das Markenrecht ist hier strenger und klarer als die oft diffuse GPL-Diskussion. Wer Ärger vermeiden will, hält sich an die veröffentlichten Trademark-Richtlinien der WordPress Foundation.

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